Rechtsdienstleistung zu Versicherungen

Bei einem Tarifwechsel ist es uns wichtig, das Leistungsniveau so weit es möglich ist zu erhalten. Uns geht es nicht in erster Linie darum, um jeden Preis den Beitrag zu senken. Auch wenn das oftmals ein erfreuliches Nebenergebnis darstellt, bieten wir Ihnen durch unsere Beratungsdienstleistung zunächst die Möglichkeit, Ihren bisherigen Versicherungsschutz mit aktuelleren Tarifwerken Ihres Versicherers weiterlesen...
In der Privaten Krankenversicherung ist der Versicherte für die Bezahlung der entstandenen Arztkosten verantwortlich und reicht sie Abrechnungen seiner Heilbehandler beim Krankenversicherer zur Erstattung ein. Immer häufiger setzen die Unternehmen den Rotstift an und kürzen die Erstattungen. In machen Fällen ist das durchaus gerechtfertigt. Aber gerade dann, wenn die Kürzung zu unrecht erfolgt, sind die weiterlesen...
Als Versicherungsberater rechnen wir analog des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Speziell für den Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung bieten wir aber auch Festpreise und unsere Beratung erfolgt hier nach einem Bausteinprinzip. Es ist modular aufgebaut und wird auch einzeln abgerechnet. Als Mandant haben Sie jederzeit die Möglichkeit sich über den Umfang der Beratung und das Maß der weiterlesen...
Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht auf einen Tarifwechsel. Dieses Recht ist im § 204 VVG verankert und steht allen Versicherten zu. Unsere Beratung ist völlig individuell und transparent. Sie umfasst folgende Schritte:
Unsere Leistung ist Mandanten bezogen, nachprüfbar und objektiv. Unsere Mandanten erhalten von uns nur Alternativtarife, die zu ihrer aktuellen Situation passen.
Unsere Beratungsleistung fundiert auf mehr als 35 Jahren Branchenerfahrung und einer Vielzahl erfolgreich durchgeführter Tarifwechsel-Beratungen. Vertrauen Sie uns!